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   OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19   

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https://dejure.org/2019,92152
OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19 (https://dejure.org/2019,92152)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.2019 - 12 U 25/19 (https://dejure.org/2019,92152)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 12 U 25/19 (https://dejure.org/2019,92152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Nr 2 B-BUZ
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorübergehende Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Die Leistungsfreiheit des Versicherers auch bei lediglich grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ist mit den wesentlichen Grundgedanken in § 28 Abs. 2 VVG nicht zu vereinbaren; diese Abweichung führt wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers nach § 32 S. 1 VVG n.F. i.V.m. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zur Unwirksamkeit des § 8 B-BUZ (BGH, Urteil vom 2.4. 2014 - IV ZR 58/13, r+s 2015, 347, beck-online Rn. 22 m.w.N.).

    Mit der durch die Anpassungsmöglichkeit nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG bezweckten Gewährleistung der Transparenz von Versicherungsbedingungen wäre eine Lückenfüllung durch Anwendung der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren (BGH, Urteil vom 2.4. 2014 - IV ZR 58/13, r+s 2015, 347, beck-online Rn. 23).

    (2) Nach anderer Auffassung steht die o.g. BGH-Entscheidung (Urteil vom 2.4.2014 - IV ZR 58/13, r+s 2015, 347, beck-online Rn. 22) der Spaltungstheorie entgegen, da der BGH in dieser Entscheidung ausführt, dass auch eine arglistige Obliegenheitsverletzung nichts an der Unwirksamkeit ändere.

    Das Urteil des BGH vom 2.4.2014 zu IV ZR 58/13 steht dem nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts nicht entgegen.

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Auch der BGH habe mehrfach betont, dass für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung im besonderen Maß eine lautere und vertrauensvolle Zusammenwirkung der Vertragsparteien unverzichtbar sei (vgl. BGH, 16.02.1993 - IV ZR 228/91, zitiert Bl. 258 f.; 22.02.2017 - IV ZR 289/14).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.02.1993, IV ZR 228/91, Rn. 16 juris) stellt die Mitwirkungsobliegenheit des Gläubigers bei einer Beweisführung seines Schuldners, die darauf abzielt, wieder von einer anerkannten Leistungspflicht loszukommen, eine Besonderheit dar, die ihre Rechtfertigung in der speziellen Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung hat.

  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Die Verwirkung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung sei deswegen auf besondere Ausnahmefälle beschränkt (BGH, Urteil vom 08.07.1991, II ZR 65/90, Rn. 15 - juris).

    Jedenfalls lägen die Voraussetzungen des § 242 BGB auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung zu Zeiten des VVG a.F. (VersR 1991, 1129) hier nicht vor.

  • BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 189/17

    Zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Zwar wird grundsätzlich die Begründung, warum eine Klage abgewiesen wird, nicht in den Tenor aufgenommen (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 313, Rn. 8), allerdings ist bei einem temporären Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 242 BGB die Klage im Tenor "als derzeit nicht begründet" abzuweisen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07. Februar 2018 - VIII ZR 189/17; OLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2016, 9 U 162/16).
  • OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer vertraglichen Regelung über die Verletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Nach dieser sog. Gesamtunwirksamkeitstheorie (so Schimikowski, r+s 2015, 350 f.) sei auch bei Arglist ein Berufen auf die Obliegenheitsverletzung ausgeschlossen (ebenso OLG Dresden, Urteil vom 24.3. 2015 - 4 U 1292/14, r+s 2015, 233, beck-online).
  • LG Köln, 17.04.1991 - 24 O 31/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Arglist allein genüge dann nicht, vielmehr müsse es dem Versicherer unzumutbar sein, sich an der Erfüllung von ihm übernommener Vertragspflichten festhalten zu lassen (vgl. Schimikowski, a.a.O. unter Verweis auf BGH r+s 1992, 9).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Auch der BGH habe mehrfach betont, dass für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung im besonderen Maß eine lautere und vertrauensvolle Zusammenwirkung der Vertragsparteien unverzichtbar sei (vgl. BGH, 16.02.1993 - IV ZR 228/91, zitiert Bl. 258 f.; 22.02.2017 - IV ZR 289/14).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Der BGH hat mit Urteil vom 12.10.2011 (IV ZR 199/10, VersR 2011, 1550) bei fehlender Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus Altverträgen an die neue Gesetzeslage die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten für sanktionslos erklärt, wenn deren vertragliche Rechtsfolgenregelung von der Vorschrift des § 28 Abs. 2 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweichen.
  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 250/17

    Versorgung von Nachbargrundstücken über eine Heizungsanlage: Anspruch der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Zu Unrecht gehe der Kläger davon aus, die Abweisung der Klage als derzeit unbegründet sei nur in Fällen möglich, in denen ein Anspruch mangels Fälligkeit abgewiesen werde und nicht in Fällen eines Zurückbehaltungsrechts (vgl. nur BGH, 10.4.2019, VIII ZR 250/17).
  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19
    Selbst wenn dem Kläger von seinen Anwälten schuldhaft ein falscher Rat erteilt worden sei, müsse sich der Kläger dies nicht zurechnen lassen, der Anwalt sei im Verhältnis zum Versicherungsnehmer kein Repräsentant (BGH, VersR 1981, 321).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 20 U 208/12

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem Suizidversuch;

  • LG Berlin, 22.06.2017 - 24 O 18/17

    Nachprüfungsverfahren in der BU-Versicherung

  • OLG Hamm, 06.08.2020 - 20 U 89/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung von Mitwirkungs- und

    Es hat sich insoweit auch auf unveröffentlichte Entscheidungen des OLG Hamburg (14.11.2016 - 9 U 162/16) und des OLG Frankfurt (02.10.2019 - 12 U 25/19, NZB anhängig BGH IV ZR 286/19) gestützt.

    b) Denn jedenfalls im vorliegenden Fall bleibt die vereinbarte Mitwirkungs- und Untersuchungsobliegenheit trotz fehlender Bedingungsanpassung bestehen (so auch nicht veröffentlicht OLG Frankfurt Urt. v. 2.10.2019 - 12 U 25/19, unter Verweis auf OLG Hamburg, Anl. BLD20 zum Schriftsatz vom 17.03.2020, NZB anhängig BGH IV ZR 286/19; vgl. zur Wirksamkeit der Vereinbarung als solcher im Rahmen der Krankheitskostenversicherung BGH Urt. v. 13.7.2016 - IV ZR 292/14, r+s 2016, 472 Rn. 24 ff.) .

    d) Dies zugrunde gelegt bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Beklagte sich bei Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls jedenfalls auf § 242 BGB berufen und die Leistung bis auf weiteres verweigern kann (vgl. Neuhaus, BU, 3. Aufl. 2014, Kap. K Rn. 158 ff.; nicht veröffentlicht OLG Frankfurt Urt. v. 2.10.2019 - 12 U 25/19, unter Verweis auf OLG Hamburg, Anl. BLD20 zum Schriftsatz vom 17.03.2020; siehe auch LG Berlin Urt. v. 22.6.2017 - 24 O 18/17, BeckRS 2017, 123016, wonach sich der Versicherer nicht auf fehlende Fälligkeit berufen muss, sondern auch ein formelles Nachprüfungsverfahren durchführen und sich wegen Beweisvereitelung ganz vom Anerkenntnis lösen kann) , wenn nicht sogar - aufgrund der aufgezeigten vertraglichen Umständen (§ 271 Abs. 1 Hs. 1 Var. 2 BGB) - schon die Fälligkeit weiterer Einzelleistungen aus dem Stammrecht zu verneinen ist.

  • OLG Hamm, 06.07.2020 - 20 U 89/20

    Ansprüche aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen Mitwirkungs- und

    Es hat sich insoweit auch auf unveröffentlichte Entscheidungen des OLG Hamburg (14.11.2016 - 9 U 162/16) und des OLG Frankfurt (02.10.2019 - 12 U 25/19) gestützt.

    e) Dies zugrunde gelegt bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Beklagte sich bei Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls jedenfalls auf § 242 BGB berufen und die Leistung bis auf weiteres verweigern kann (vgl. Neuhaus, BU, 3. Aufl. 2014, Kap. K Rn. 158 ff.; nicht veröffentlicht OLG Frankfurt Urt. v. 2.10.2019 - 12 U 25/19, unter Verweis auf OLG Hamburg, Anl. BLD20 zum Schriftsatz vom 17.03.2020; siehe auch LG Berlin Urt. v. 22.6.2017 - 24 O 18/17, BeckRS 2017, 123016, wonach sich der Versicherer nicht auf fehlende Fälligkeit berufen muss, sondern auch ein formelles Nachprüfungsverfahren durchführen und sich wegen Beweisvereitelung ganz vom Anerkenntnis lösen kann), wenn nicht sogar - aufgrund der aufgezeigten vertraglichen Umständen (§ 271 Abs. 1 Hs. 1 Var. 2 BGB) - schon die Fälligkeit weiterer Einzelleistungen aus dem Stammrecht zu verneinen ist.

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